Mitgliedsbeiträge und Spenden für Suizidprävention Freiburg e.V. sind nach § 10 b des Einkommenssteuergesetzes beim Finanzamt abzugsfähig. Bei Beträgen bis zu 100 Euro („Kleinzuwendungen“) werden die Überweisungsbelege Ihres Kreditinstitutes vom Finanzamt als Beleg anerkannt. Auf Wunsch senden wir Ihnen aber trotzdem gerne eine Zuwendungsbestätigung (früher: Spendenbescheinigung) zu.
Mit dem unten stehenden Formular können Sie online die Mitgliedschaft beantragen, wir werden Ihnen dann umgehend die Aufnahmebestätigung und andere Unterlagen zu senden.
Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus.
Vielen Dank!